Umweltschutz

 
  • Nachweisbare, nachverfolgbare und fachgerechte Entsorgung von Schlamm und Altöl (Entsorger-Nummer beim Landratsamt).
 
  • Regelmäßige Überwachung unseres Fachbetriebes durch eine Sachverständigen-Organisation.
 
  • Zusammenarbeit mit geprüften Entsorgungsfachfirmen.
 
  • Altmaterialentsorgung über zertifizierte Recycling-Unternehmen