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Umweltschutz
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- Nachweisbare,
nachverfolgbare und fachgerechte Entsorgung von
Schlamm und Altöl (Entsorger-Nummer beim Landratsamt).
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- Regelmäßige
Überwachung unseres Fachbetriebes durch eine Sachverständigen-Organisation.
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- Zusammenarbeit
mit geprüften Entsorgungsfachfirmen.
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- Altmaterialentsorgung
über zertifizierte Recycling-Unternehmen
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