Aktuelles

In dringenden Notfällen erreichen Sie auch Samstags

Herrn Auchter in Zwiefalten telefonisch unter 07373/920411

oder Herrn Schwarz mobil unter 0172 - 7407001

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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV zum 01.08.2017)

Was bei Heizöltanks zu beachten ist: 

        Prüfpflicht: 

  • Die Prüfung einer Heizölverbraucheranlage mit mehr als 1.000 L Fassungsvermögen hat grundsätzlich einmalig vor der Erst-Inbetriebnahme und nach jeder wesentlichen Änderung zu erfolgen

  • Unterirdische und oberirdische Tanks mit mehr als 10.000 L Fassungsvermögen und oberirdische Tanks in Wasserschutzgebieten mit mehr als 1.000 L Fassungsvermögen sind grundsätzlich wiederkehrend prüfpflichtig 

    Regelmäßige Kontrolle: 

  • Der Tank sollte regelmäßig (vor der Heizperiode / nach längerer Abwesenheit / vor, während und nach der Befüllung) in Augenschein genommen werden.

  • Tank, Befüll- und Entlüftungsleitungen sollten nicht verformt sein, keine Einbeulungen oder Verfärbungen haben

  • Der Auffangraum der Tankanlage muss trocken, einsehbar und frei von Fremdgegenständen sein. Innenanstrich intakt und rissfrei.

  • Doppelwandige Tanks benötigen keinen zusätzlichen Auffangraum! Am Leckwarngerät, soweit erforderlich, muss die Bereitschaftslampe grün leuchten. 

    Befüllung: 

  • Dem Tankwagenfahrer muss der einfache Zugang zur Heizung, Entlüftungsleitung und zur Tankanlage gewährt werden.

  • Füllstand und Nennvolumen jedes Tanks muss jederzeit erkennbar sein.

    Achtung: Ist eine ordnungsgemäße Tankbefüllung nicht sichergestellt, ist der Tankwagenfahrer gesetzlich verpflichtet, die Belieferung abzulehnen! 

    Fachbetriebspflicht:

    Alle Arbeiten an Öltanks und Ölleitungen sowie umfassende technische Inspektionen sind ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchzuführen um den ordnungsgemäßen Zustand der Heizölverbraucheranlage zu gewährleisten.

         Dokumentation:

  • Als Betreiber eines Heizöltanks haben Sie eine Dokumentation zu führen. Fassen Sie alle Unterlagen (Prüfungen, Betriebsanleitungen, Merkblätter, Reparaturen) in einem Ordner zusammen.
  • Auf Verlangen haben Sie diese Dokumentation der zuständigen Behörde, dem Sachverständigen zur Prüfung und dem Fachbetrieb vor Tätigkeiten am Tank vorzulegen.

Bei Fragen rund um Ihren Tank kontaktieren Sie uns bitte!