Neutankanlagen

Sicherheitstanks

  • GFK-Tanks
  • Doppelwandtanks
  • Kellertank mit Innenhülle

sind nach den gesetzlichen Bestimmungen dafür ausgelegt, in Räumen ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen aufgestellt zu werden. 

(= ohne Raumanstrich und ohne Aufmauerung)

 

Einwandige Kunststoff- und Stahltanks

  • PE-, Kunststofftanks
  • Kellertank ohne Innenhülle

müssen in einer Auffangwanne bzw. in einem ummauerten Raum mit ölfestem Anstrich aufgestellt werden. (Erneuerung des Anstrichs bei jeder Art von Beschädigung notwendig).

 

Erdtanks

  • Erdtank mit doppelwandigem Stahlmantel
  • Erdtank einwandig mit Innenhülle

bedürfen in jedem Fall einer Baugenehmigung und müssen mit einer intakten Leckwarnanlage ausgerüstet sein.